Muristem – Multiple Risike: Kontingenzbewältigung in der Stammzellforschung und ihren Anwendungen — eine politikwissenschaftliche Analyse

Das Projekt Muristem startet Zum 1. April 2016 mit einer Laufzeit von 3 Jahren als Forschungsprojekt an der Universität Duisburg-Essen. Leitende Professoren und Projektpartner waren Prof. Dr. Heiner Fangerau (Medizinethik, Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Ulrich Gassner (Rechtswissenschaften, Universität Augsburg).Das Projekt wird von der ELSA-Förderlinie des des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt. Innerhalb des Projektes Muristem werden interdisziplinären und transuniversitären Projektverbund als Teilprojekt verbunden.

Summary Stammzellforschung Technikfolgenabschätzung

Angesichts der öffentlichen Debatte um Stammzellenforschung, gibt es ein hohes politisches Risiko bei politischen Entscheidungsträgern in diesem Feld. Es ist offen, wie Normalbürger über die Stammzellenforschung denken. Wo liegen die Ängste und Hoffnungen? Diese Fragen und die Technikfolgenabschätzung sind Gegenstand dieser Untersuchung. Hier soll unter Einbezug von gesellschaftlicher Akteure in politische Willensbildungsprozesse versucht, in sensiblen Policyfeldern, auf eine soziale Basis zu stellen. Im Projekt Muristem soll durch einen Diskurs in der Gesellschaft, die Chancen und Risiken der Stammzellenforschung in der politischen Praxis anwendbar gemacht werden. Es wurde davon ausgegangen, dass negative und positive Visionen in Bezug auf Stammzellenforschung eine lenkten Wirkung in der Gegenwart haben und man somit im Kommunikationsprozesse positiv auf diese Meinungsbildung einwirkt. So soll ein reales Bild von Stammzellen gezeichnet werden. Manche bezeichnen es als Fluch und andere als Segen.

Teilnehmer für zu diskursen Interview gesucht

Für das Forschungsprojekt Muristem werden Interviewteilnehmer gesucht. Hier sind eigene Standpunkte gefragt, die man einbringen kann. Besonders von Interesse sind Personen, die selbst eine Stammzellen-Therapie erfahren haben oder eine Person kennen, die davon betroffen war. Die Dauer des Interviews betrug ca. 1 Stunde.

Teilbereiche von Muristem – stammzellforschung

Die Stammzellenforschung beschäftigt die Wissenschaft mit Grundsatzfragen im ethischen Diskurs in den Medien, der Politik und im Recht schon seit 2000 und den letzten 20 Jahren. Diese vielfältigten Interessen werden in dem Projekt durch verschiedene Teilbereiche gerecht und ergänzt und hin zu mehr praxisorientierten Fragen des klinischen Einsatzes bewegt. Im Fokus steht die Kommunikation von Chancen und Risiken der Stammzellenforschung im öffentlichen und wissenschaftlichen Rahmen und die diskursen. Dazu werden in den Feldern Medizinethik, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft analysiert und geforscht. Für die Rechtswissenschaften ist die Universität Augsburg verantwortlich. Als Ziel wurde die Erforschung des Rechtsrahmens in Deutschland und der EU für Methoden der Stammzellenforschung gesetzt.

Welche Universitäten haben an dem Forschungsprojekt Muristem teilgenommen?

Medizinethik (Teilprojekt angesiedelt an der HHU Düsseldorf), der Politikwissenschaften (Teilprojekt angesiedelt an der Universität Duisburg-Essen) und des Rechts (Teilprojekt angesiedelt an der Universität Augsburg)

Mitarbeiter an dem Forschungsprojekt Muristem

Projektleiter: Prof. Dr. Heiner Fangerau, Prof. Dr. Renate Martinsen (Universität Duisburg-Essen), Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Ausgburg) Projektbearbeiter: Vasilija Rolfes, Uta Bittner

Vasilija Rolfes, M.A.

Forschungsschwerpunkte – Medizinethik – Ethische Implikationen neuer Medizintechnologien – Ethische Fragestellungen in der Pränatal- und Reproduktionsmedizin – Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz in der klinischen Praxis – Stigmatisierung und Diskriminierung im medizinischen Kontext Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Phillip H. Roth, M.A.

Wissenschaftsforschung und Wissenschaftspolitik, Geschichte der Medizin und Biowissenschaften (vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart), Biopolitik, Sozialtheorie und -philosophie

TP 1: Ethische Analyse

Förderkennzeichen: 01GP1606A Fördersumme: 232.686 EUR Förderzeitraum: 2016 – 2019 Projektleitung: Prof. Dr. Heiner Fangerau Adresse: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät, Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin Moorenstr. 5 40225 Düsseldorf

TP 2: Politikwissenschaftliche Analyse

Förderkennzeichen: 01GP1606B Fördersumme: 248.369 EUR Förderzeitraum: 2016 – 2019 Projektleitung: Prof. Dr. Renate Martinsen Adresse: Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut für Politikwissenschaft Lotharstr. 65 47057 Duisburg

TP 3: Rechtliche Analyse

Förderkennzeichen: 01GP1606C Fördersumme: 207.806 EUR Förderzeitraum: 2016 – 2019 Projektleitung: Prof. Dr. Ulrich M. Gassner Adresse: Universität Augsburg, Juristische Fakultät, Professur für Öffentliches Recht Universitätsstr. 24 86159 Augsburg

Schlussbericht
BMBF-Projekt „Multiple Risiken.
Kontingenzbewältigung in der Stammzellforschung und ihren Anwendungen – eine politikwissenschaftliche Analyse

TP 1: Kontingenzbewältigung in der Stammzellforschung und ihren Anwendungen – ethische Analyse

Der international geführte Diskurs über die ethischen Aspekte der Stammzellforschung und Stammzelltherapie hat in den vergangenen 15 Jahren einen wesentlichen Wandel erfahren. Vor allem hat sich der Fokus der Debatte von eher grundlegenden ethischen Fragestellungen hin zu einer eher risiko- und nutzenorientierten Betrachtung verschoben. Die Verschiebung des Diskurses von der Frage der grundsätzlichen normativen Akzeptanz hin zur ethisch geleiteten Risikoabschätzung stellt kein Alleinstellungsmerkmal der Stammzellforschung dar. Die Geschichte der Medizin kennt zahlreiche Beispiele, in denen der Diskurs über die ethischen Grenzen einer Technik sich allmählich wandelte, wenn diese allgemein verfügbar wurde.2 Üblicherweise führt die Akzeptanz einer Technologie zu einer Veränderung der begleitenden ethischen Debatten: Argumente, die auf die Grenzen von Eingriffen in die menschliche Natur zielten, wurden verdrängt von Diskussionen über praktische Risiken des Einsatzes oder den Missbrauch der jeweiligen Technik. Diesen Risiken wurden die sich durch die Technik eröffnenden Chancen gegenübergestellt. Eine solche anwendungsorientierte RisikoNutzenabwägung hat durchaus einen normativen Gehalt. Der ethische Diskurs hat sich jedoch vom normativen zum Anwendungsdiskurs gewandelt. An einem gewissen Punkt allerdings scheint das Aufkommen einer neuen Technik oder die Kombination bestehender Techniken den Kreislauf des Wandels von grundsätzlichen ethischen Bedenken hin zur ethisch fundierten Risikoabschätzung wieder in Gang zu setzen: Ein Beispiel stellt hier die Kombination der Stammzellforschung mit einfachen Methoden der Genveränderung durch die CRISPR-Technologie (clustered regularly interspaced short palindromic repeat) dar.

a) zu rekonstruieren, warum und wie der Diskurs einen Wandel – von Normen/Werten hin zu Risiken/Chancen – vollzogen hat (eine Typologie von Argumenten und Begründungsstrukturen soll hierbei erarbeitet werden), b) zu untersuchen, welches die treibenden Wirkfaktoren und Hauptkräfte waren, die den Diskurswandel von Normen- hin zu Risiko-Nutzen-Betrachtungen initiierten bzw. bedingten (etwa die Fragen, welche Katalysatoren wirkten, welche Reaktionen auf welche Statements erfolgten, wer die entscheidenden Akteure waren, welche Aktions-Reaktions-Schemata sich ablesen lassen, usw.) c) zu analysieren, inwiefern in den Risiko-Nutzen-Abwägungen noch immer mehr oder weniger offensichtlich moralische Normen und Werte enthalten sind bzw. fortgeschrieben werden (z.B. welche normativen Annahmen begleiten Risikobewertungen, etwa Konzepte wie Verantwortung, Respekt, Autonomie, usw.) d) zu ergründen, inwiefern die noch enthaltenen moralisch-normative Fragen/Äußerungen innerhalb von Risiko-Nutzen-Erwägungen als Relikte von wertorientierten Haltungen interpretiert werden können, die in zweckorientierten, nutzengeprägten Denkstrukturen noch immer wirken.

Politikempfehlungen des TP 1:

Die Eigenschaften von Stammzellen, sich unbegrenzt teilen und zu speziellen Gewebe- oder Organzellen weiterbilden zu können, macht sie für die Forschung und die (potenzielle) klinische Anwendung besonders attraktiv. So gelten sie als ein unerschöpfliches Reservoir zur Regeneration von alterndem oder geschädigtem Körpergewebe. Differenziert nach Stammzelltyp und Art der Generierung oder Gewinnung der jeweiligen Stammzellen werden unterschiedliche fachwissenschaftliche und gesellschaftliche ethische Debatten geführt. Jedoch scheint sich der national und international geführte ethische Diskurs in den vergangenen 20 Jahren von grundsätzlichen Debatten hin zu eher risiko- und nutzenorientierten Diskussionen verschoben zu haben. Vor allem das Aufkommen von humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (sog. hiPSZellen) hat die diskursive Landschaft der Stammzellforschung in Richtung einer RisikoNutzen-Abwägung verschoben. Jedoch steht diese Risikoperspektivierung immer noch in einem Spannungsfeld mit eher fundamentalethischen Fragestellungen, wie etwa die Frage nach dem moralischen Status des Embryos. Bestimmte Grenzen der Anwendung sind nach wie vor als gesetzt vorzufinden. Insbesondere das Klonen zu reproduktiven Zwecken stellt eine solche Grenzlinie dar, reproduktives Klonen soll weiterhin – so vielstimmige Forderungen – verboten bleiben. Ebenso sind Keimbahnmodifikationen oder die Chimärenbildung als ‚rote Linien‘ genannt, deren Überschreitung aus moralischen Gründen abgelehnt wird.

1. Verwendung der Zuwendung und des erzielten Ergebnisses im Einzelnen, mit Gegenüberstellung der vorgegebenen Ziele

Das TP1 beschäftigte sich hauptsächlich mit der Verschiebung des Diskurses von der Frage der grundsätzlichen normativen Akzeptanz hin zur ethisch geleiteten Risikoabschätzung der Stammzellforschung und –anwendung. Auf Basis von Richtlinien, öffentlichen Stellungnahmen und Forschungsartikeln/Publikationen in akademischen Zeitschriften sollten zum einen a) rekonstruiert werden, ob, warum und inwiefern innerhalb des Diskurses ein Wechsel von normen- bzw. wertebasierter Argumentationen hin zu risiko- und nutzenorientierten Argumentationen stattgefunden hat, zum anderen sollten b) die Triebkräfte und Haupteinflussfaktoren für einen derartigen Wechsel untersucht werden. Darüber hinaus sollte c) der Frage nachgegangen werden, inwiefern die risiko- bzw. nutzenorientierten Argumentationsansätze noch versteckte moralische Normen und Werte enthalten und ob diese d) als Relikte einer wertorientierten Weltsicht in zweckorientierten Betrachtungsperspektiven interpretiert werden können. In einem ersten analytischen Schritt wurde der internationale medizinisch-wissenschaftliche Diskurs zu ethischen Aspekten der Stammzellforschung/-therapie rekonstruiert. Zur Rekonstruktion der innerwissenschaftlichen Debatte über die ethischen Aspekte der Forschung mit hiPS-Zellen haben wir eine systematische Suche in der Literaturdatenbank „Web of Science“ durchgeführt. Unser Ziel lag darin, einerseits einen ersten quantitativen Überblick darüber zu gewinnen, inwieweit Autorinnen und Autoren in Fachpublikationen überhaupt über ethische Aspekte und Dimensionen reflektieren, wenn sie zu hiPS-Zellen publizieren. Andererseits wollten wir identifizieren, welche ethischen Bewertungen von hiPS-Zellen im Falle des Falles ausformuliert werden (s. bitte die nachfolgende Grafik zu genauem Vorgehen.

TP 2: Kontingenzbewältigung in der Stammzellforschung und ihren Anwendungen – eine politikwissenschaftliche Analyse

Das politikwissenschaftliche Teilprojekt MuRiStem-Pol verortet sich dabei konzeptionell zwischen einer ethischen und einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung der Stammzellforschung und ihrer Applikationen und interessiert sich für die politischen Aushandlungsprozesse im Übergang von ethischer Normativität zur rechtlichen Norm(alis)ierung. Denn politische Akteure können sich nicht ausschließlich oder zuvorderst an (ethischen bzw. wissenschaftlichen) „guten“ oder „richtigen“ Kriterien orientieren, die angesichts sachlicher Unterbestimmtheit und struktureller Ambivalenz der Stammzellmaterie ohnehin nicht eindeutig ausmachbar sind. Aufgrund der Einbindung bioethischer Fragen in machtbasierte institutionalisierte Kontexte mit dem Anspruch kollektiver Verbindlichkeit müssen sie vielmehr den Aspekt der Sozialverträglichkeit bei ihren Entscheidungen im Fokus haben. Ausgehend von der konstatierten Umstellung des ehemals moralischen zum Risiko-Frame unterzieht MuRiStem-Pol deshalb die in den öffentlichen Diskursen zu Chancen und Risiken der Stammzellforschung zirkulierenden positiven und negativen Visionen mit Mitteln der qualitativen Diskursanalyse einer differenzierten Analyse, um sie für die politische Praxis fruchtbar zu machen. Dabei wird unterstellt, dass die in den zukunftsorientierten Diskursen transportierten Narrationen eine steuernde Wirkung in der Gegenwart entfalten sowie Prognosen bezüglich der Anschlussfähigkeit konkreter Entscheidungspolitiken in den unterschiedlichen Bereichen der Stammzellforschung und -praxis an die gesellschaftlichen Kommunikationsprozesse ermöglichen.

(1) Erste methodische Säule: Auswertung bereits vorhandenen Materials (a) Analyse politisch-programmatischer Texte: Zur Ermittlung des Status Quo des Policyfeldes werden Konzeptionen, Eckpunktepapiere, Stellungnahmen und Empfehlungen von Ministerien, von Enquetekommissionen, von Ethikräten, von Wissenschaftsorganisationen, aus parlamentarischen Debatten etc. ausgewertet. 13 Die Einbeziehung dieser Ebene ist insbesonders erforderlich, um die Pfadabhängigkeit in der Entwicklung des Policyfeldes bei der Erstellung von politikberatenden Lösungskonzepten angemessen in Rechnung zu stellen. (b) Medientextanalyse: Der Fokus liegt hier auf der Analyse von Qualitätsmedien (ZEIT, Süddeutsche, Spiegel, Fokus),14 die Deutungsmuster für eine breite Öffentlich- keit bereitstellen und aufgrund des hohen Wissenschaftsbezugs des Themas besonders relevant sind.15 Diese Analyseebene ermöglicht auch die Erfassung einer etwaigen Transformation in den Risikodiskursen über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren (diachrone Betrachtungsweise). (2) Zweite methodische Säule: Erhebung von Material mittels leitfadengestützter offener Interviews (jeweils ca. 15) (c) Analyse von Experteninterviews: Adressiert werden Experten unterschiedlicher Fachprofession, die über ein Sonderwissen verfügen und denen Problemlösungskompetenz zugeschrieben wird. Hierdurch wird ein Vergleich unterschiedlicher Problemsichten (synchrone Betrachtungsweise) über das Abrufen „impliziter“ Wissensbestände angestrebt, das durch Dokumente nicht in gleicher Weise zugänglich ist. (d) Analyse von Laieninterviews: Interessierte Laien werden als betroffene Bürger nach ihrem Wissen und ihren Einstellungen im Kontext lebensweltlicher Erfahrungsmuster befragt. Bei der Medienrezeption von Inhalten spielen Interpretationsprozesse eine entscheidende Rolle, die auf der Basis von lebensweltlichen Voreinstellungen von statten gehen. 16 Um die Fülle des möglichen Untersuchungsmaterials auf ein handhabbares Maß zu reduzieren, sind verschiedene Selektionsschritte erforderlich, wobei mit Hilfe spezieller Softwareprogramme für die Zwecke qualitativer Sozialforschung (wie MAXQDA) eine bessere Strukturierung und Organisierung der Daten erreicht wird. Das zentrale Forschungsinteresse gilt nicht quantitativen Befunden (Häufigkeitsaussagen), sondern der Ermittlung von Diskursmustern. Der Textkorpus wird zunächst in drei Dimensionen eingegrenzt: (1) sachlich: auf Diskurse zu Chancen und Risiken der Stammzellforschung und ihren Anwendungen. (2) räumlich: auf Diskurse in Deutschland. Internationale Diskurse werden nur einbezogen, sofern sie für diese Debatte maßgeblich sind

1. Verwendung der Zuwendung und des erzielten Ergebnisses im Einzelnen, mit Gegenüberstellung der vorgegebenen Ziele

Die auf das Vorhaben bezogene Ressourcenplanung erfolgte gemäß Arbeitsplan des Projektantrags mittels 5 Analyseschritten (Phase I-V), die mit verschiedenen Arbeitspaketen bestückt waren: I) Vorbereitungsphase I: Aufbau der Literaturdatenbank Erarbeiten des aktuellen Forschungsstandes mit Sekundärliteratur zu den Themenfeldern Risikoanalyse, Vision Assessment, Narrative Diskursanalyse und insbesondere sozialwissenschaftlich anschlussfähiger Sekundärliteratur zur Stammzellforschung. II) Vorbereitungsphase II: Nach umfassender Literaturrecherche und Archivarbeit erfolgte der Aufbau einer Literaturdatenbank. a) Politisch-programmatische Texte Dabei gingen wir wie folgt vor: Vollständiges Codieren (**) insbesondere von Texten, in denen diskutiert, bewertet, beurteilt wird. Codierung der Fazits / Konklusionen / Zusammenfassungen weiterer Verlautbarungen und Empfehlungen bzw. von Texten, die in Teilen einen naturwissenschaftlich-medizinischen Überblick geben

b) Medientexte Um den Diskurs zur Stammzellforschung anhand medialer Erzeugnisse untersuchen zu können, gingen wir zunächst davon aus, eine Vollerhebung aller Artikel zum Thema „Stammzellen – Forschung und ihre Anwendung“ aus so genannten Qualitätsmedien 49 vorzunehmen. Der Diskurs wird seit dem Jahr 2000 in Deutschland virulent. Der Erhebungszeitraum inkorporierte theoretisch alle Artikel bis inklusive dem Jahr 2016 (Start des Forschungsprojekts). Die Datenbank sollte ursprünglich die relevanten Artikel in den Qualitätsmedien „ZEIT“, „TAZ“, „Süddeutsche“, „Spiegel“ und „Fokus“ für den Zeitraum 2000-2016 umfassen. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde der „Fokus“ nicht bei der Medientextanalyse berücksichtigt; dafür wurde die Auswahl an Journalen für die Medientextdatenbank erweitert um „FAZ“ und „TAZ“, da eine deutlichere Leitmedienfunktion erkennbar war

TP 3: Kontingenzbewältigung in der Stammzellforschung und ihren Anwendungen – rechtliche Analyse

Ausgehend von einem risikobasierten Ansatz unterzieht das TP 3 den Rechtsrahmen ausgewählter stammzellbasierter Methoden einer eingehenden Analyse. 11 Die methodische Herangehensweise erfolgt in zwei Schritten: Ausgangspunkt der Analyse bildet die derzeit geltende Rechtslage (de lege lata), die aus normativer Perspektive dem hierzu geführten juristischen Diskurs gegenübergestellt wird. Diese Betrachtung bildet den Ausgangspunkt für die zweite Ebene der rechtlichen Analyse, auf dem im Weg einer de lege ferenda Betrachtung die Frage analysiert wird, wie die Rechtslage sei sollte. In diesem Kontext werden die Ergebnisse aus den TP 1 und TP 2 im Rahmen der juristischen Bewertung reflektiert und zur Erarbeitung von Regelungsempfehlungen herangezogen, sofern als Ergebnis des de lege ferenda-Ansatzes ein Bedürfnis für eine entsprechende Regulierung besteht. Im Kern des TP 3 stehen damit die Analyse der derzeit geltenden Rechtslage und die Identifizierung von Regulierungsdefiziten. Die Regelungen der Stammzellforschung in der Bundesrepublik Deutschland sind höchst komplex und diversifiziert. Eine allgemeine Darstellung der Gesetzeslage im Sinne von allgemeingültigen Grundsätzen ist kaum möglich, vielmehr bedarf es einer trennscharfen Unterscheidung der betrachteten Technologien, um die jeweils maßgeblichen Rechtsregeln zu analysieren und etwaige Regelungsdefizite zu identifizieren. Im Kern der Analyse seht dabei – anknüpfend an den gewandelten ethischen Diskurs – die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber einen präventiven oder risikobasierten Ansatz gewählt hat, wobei letztere grundsätzlich einen besseren Schutz vor Überregulierung und unbeabsichtigten Nebeneffekten der Regulierung bietet. Die Biomedizin ist ein höchst grundrechtssensibler Bereich. Das geltende Gesetzesrecht in Form der Regelungen des ESchG und des StZG behandelt Rechtsfragen in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld das von den Schutzdimensionen der Menschenwürde, des Rechts auf Leben und Gesundheit sowie der Forschungsfreiheit maßgeblich geprägt wird. Das TP 3 analysiert auch das bisherige Verständnis dieser Verfassungsgarantien mit Blick auf die Weiterentwicklungen im Bereich der modernen Biomedizin. In diesem Zusammenhang spielen auch möglicherweise veränderte Risikoprofile einzelner Technologien eine maßgebliche Rolle. Eine möglicherweise gebotene Neujustierung des Verständnisses der von stammzellbasierten Methoden berührten Verfassungsgarantien ist im Kern mit der Definition des Embryonen-Begriffs verbunden. Die geltende Rechtslage ist hier nicht einheitlich, die 12 Embryonenbegriffe des ESchG und StZG unterscheiden sich in ihrer Reichweite. Inwiefern dies mit Blick auf neue Stammzelltherapien hingenommen werden kann, bedarf einer eingehenden Analyse.

2. Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen, unter denen das Vorhaben erfolgreich durchgeführt werden konnte, waren die bisherigen wissenschaftlichen Arbeitsschwerpunkte der Antragsteller des Forschungsprojekts in der Medizinethik, Politikwissenschaften und Rechtswissenschaften sowie etablierte Forschungsstrukturen in den beteiligten Instituten und die Zusammenarbeit mit internationalen Forschungspartnern

I. Einleitung

Beginn und Reichweite des Schutzes menschlichen Lebens bilden nicht nur den Gegenstand ethischer Überlegungen und Kontroversen. Sie dominieren im Kontext einer verfassungsrechtlich verankerten Lebensgarantie auch die rechtswissenschaftliche Debatte. Eng mit dem zeitlichen Beginn des grundgesetzlichen Lebensschutzes verbunden ist die Frage nach der verfassungsrechtlichen Definition des Embryonenbegriffs. Vor dem Hintergrund dieser ohnehin schon defizitären Orientierungsgewissheit eröffnet die Forschung an und mit hES-Zellen eine kaum überschaubare Vielfalt an Möglichkeiten, insbesondere auch mit Blick auf klinische/therapeutische Anwendungen. Dies führt zu einem grundlegenden Dilemma: Je weiter der verfassungsrechtlich verankerte und grundsätzlich allumfassende Schutz menschlichen Lebens argumentativ vorverlagert wird, desto stärker tritt er in Konflikt mit der ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Grundsätzlich ist der Gesetzgeber dazu berufen, diesen Grundrechtskonflikt aufzulösen.

II. Ausgewählte Rechtsfragen im Zusammenhang mit hiPS-Zellen

1. Anwendbarkeit des ESchG auf hiPS-Zellen Mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) und dem Stammzellgesetz (StZG) finden sich zwar normative Vorgaben, die sich der Auflösung dieses Grundrechtskonflikts annehmen. Als gesichert kann aber gelten, dass hiPS-Zellen grundsätzlich weder unter das Normengefüge des ESchG noch des StZG unmittelbar zu subsumieren sind. Das ESchG findet gem. § 8 Abs. 1 1. Alt. nur auf totipotente Entitäten, die im Wege der Befruchtung einer Ei- durch eine Samenzelle entstanden sind, Anwendung. HiPS-Zellen werden aber weder geschlechtlich erzeugt, noch sind sie totipotent. Demgegenüber erfasst das StZG zwar auch pluripotente Zellen, soweit diese aus totipotenten Entitäten gewonnen wurden, § 3 Nr. 2 StZG. HiPS-Zellen werden hingegen erst durch

eine Reprogrammierung aus ausdifferenzierten somatischen Zellen gewonnen, jedenfalls nicht aus natürlich vorkommenden totipotenten Zellen, wie es das StZG voraussetzt. Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch das Gendiagnostikgesetz keine Anwendung findet, da es gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GenDG keine Forschungsvorhaben betrifft. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass für die Grundlagenforschung an und mit hiPS-Zellen keine Restriktionen bestehen. Mit Blick auf die strengen Verbote, denen der Umgang mit hES-Zellen unterliegt, erscheint dies durchaus verwunderlich.40 Dies evozierte zwangsläufig die Frage, inwieweit sich die hiPS-Zellforschung in einem rechtsfreien Raum bewegt. Dabei konnte die Untersuchung dieser Fragestellung nicht allein bei der Gewinnung und der Forschung an und mit hiPS-Zellen stehen bleiben. Zwar fokussiert die Diskussion in Deutschland gegenwärtig noch stark auf die medizinischen Möglichkeiten der hiPS-Zellen und damit eher auf grundlegende Fragen. In den USA wurden aber bereits erste klinische Studien zur Anwendung der hiPS-Zellen am Menschen vorgestellt.41 Ein gesetzliches Regelwerk kann und darf daher vor diesem Hintergrund nicht allein auf den Bereich der Forschung begrenzt sein. Vielmehr sollte dieses schon in seinem Ausgangspunkt die Anwendungsmöglichkeiten, gerade auch mit Blick auf hiPS-zellbasierten Therapeutika, und die damit einhergehenden Rechtsfragen, etwa im Hinblick auf die Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Einzelnen und damit verbunden die Gewährung und Ausgestaltung eines ausreichenden Datenschutzes, miteinbeziehen

2. Anwendbarkeit des ESchG auf aus hiPS-Zellen gewonnene Keimzellen

Die modernen Methoden der Reproduktionsmedizin und damit zusammenhängende Verfahren konfligieren mit den teils restriktiven, teils prohibitiven Bestimmungen des ESchG und anderer Gesetze. Hieran hat sich in der Rechtswissenschaft eine lebhafte Debatte entzündet. Inzwischen reift die Erkenntnis, dass die tragenden gesetzgeberischen Erwägungen des ESchG möglicherweise nicht mehr die sozialen und gesellschaftlichen Realitäten der heutigen Zeit abbilden. Der Ruf nach einem modernen Fortpflanzungsmedizingesetz wird lauter45. Vor diesem Hintergrund wurden im Folgenden einige zentrale Fragestellungen beleuchtet.

Online Marketing Freelancer Max Janson

Herzlichwillkommen auf meinem Profil. Mein Name ist Max Janson und ich bin Freelancer für SEO, SEA, Webentwicklung und Online Marketing. Der Fokus dieses Accounts werden Tipps & Tricks aus den Bereichen des Online Marketings sein. Als Online Marketing Freelancer bediene ich alle Breiche im Online Marketing. Als SEO Freelancer kümmere ich mich gerne um Ihre Rankings in den Suchmaschinen Google oder Bing. Hier bin ich als SEO Agentur Deutschlandweit, SEO Agentur Halle Salle, SEO Agentur Erfurt, SEO Agentur Jena und als SEO Agentur Leipzig tätig. Fragen kannst du mir gerne hier schreiben, ich werde dir gerne helfen. Als SEO, GoogleAdwords Experte, Webentwicklung und Online Marketing Freelancer helfe ich anderen KMUS und Freelancern ihre Online Auftritte sichtbar und bekannt zu machen im Netz. Durch meine routinierte Arbeit als Online Marketer weiss ich, was wichtig um Ihre Webseite bei Google oder Bing nach vorne zu bringen. Als Selbständiger SEO Fachmann untersteutze ich ihnen ihre Online Auftritte, Online Shop, lokales KMU zielorientiert und andauernd zu vermarkten. Als Selbständiger bin ich immer ihr direkter Consultant und so ist es moeglich eine sehr persoenliche Zusammenarbeit zu gestalten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf, ich freue mich auf ein Kennenlernen!

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